Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
01Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Natter Solutions GmbH, Gewerbeweg 1, 9486 Schaanwald, Liechtenstein (nachfolgend «Natter Solutions» oder «Auftragnehmer») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Natter Solutions diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
02Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Natter Solutions ein schriftliches Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses schriftlich annimmt (E-Mail genügt), oder wenn beide Parteien eine schriftliche Projektvereinbarung unterzeichnen.
Über das Kontaktformular eingereichte Anfragen stellen kein verbindliches Angebot dar. Natter Solutions prüft diese und unterbreitet ein individuelles Angebot.
03Leistungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektangebot und/oder der unterzeichneten Projektvereinbarung. Dies umfasst in der Regel:
- Webdesign und UI/UX-Konzeption
- Webentwicklung (Frontend und/oder Backend)
- E-Commerce-Integration
- KI- und Automatisierungslösungen
- CMS-Integration und -Konfiguration
- Deployment und technisches Go-Live
Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen werden als Zusatzleistungen gesondert in Rechnung gestellt. Änderungswünsche während des Projekts werden nach Aufwand berechnet.
04Vergütung & Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 40 % Anzahlung bei Projektbeginn
- 40 % nach Abschluss des Designs / Zwischenabnahme
- 20 % nach Go-Live und Endabnahme
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
Alle Preise verstehen sich exklusive der geltenden Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
05Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Natter Solutions rechtzeitig alle Informationen, Zugänge und Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) zur Verfügung zu stellen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Zulieferung seitens des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von Natter Solutions. Der daraus resultierende Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
06Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk in Betrieb nimmt oder innerhalb der Abnahmefrist keine Mängel meldet.
Mängel sind bei der Meldung konkret zu beschreiben. Natter Solutions hat das Recht zur Nachbesserung.
07Geistiges Eigentum
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt Natter Solutions dem Auftraggeber die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte am erstellten Werk.
Natter Solutions behält das Recht, das Projekt im eigenen Portfolio und zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
Eingesetzte Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Bibliotheken unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
08Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen des Projekts bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
09Haftung
Natter Solutions haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung von Natter Solutions ist auf die Höhe der vereinbarten Projektvergütung beschränkt.
Natter Solutions übernimmt keine Verantwortung für vom Auftraggeber veröffentlichte Inhalte auf der erstellten Website.
10Laufzeit & Kündigung
Projektverträge laufen bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Beiden Parteien bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung gestellt.
Für laufende Wartungs- oder Supportvereinbarungen gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.
11Anwendbares Recht
Auf alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis findet ausschliesslich liechtensteinisches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein.
12Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.